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Bettensteuer in Köln PDF Drucken E-Mail

Ab dem 01. Oktober 2010 erhebt die Stadt Köln eine sogenannte  "Kulturförderabgabe" (auch bekannt als Bettensteuer) für alle Unterbringungen. Hiervon sind neben Hotels und Jugendherbergen auch alle Gäste- und Ferienwohnungen betroffen. 

Leider müssen auch wir diese Steuer von 5 % des Übernachtungspreises von Ihnen vereinnahmen und an die Stadt Köln weiterleiten.

Weiter Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln .

Hier das offizielle Anschreiben der Stadt Köln zu der Abgabe.

Ihre Familie Müller

Donnerstag, 23. September 2010 Letzte Aktualisierung ( Freitag, 29. Oktober 2010 )