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Bettensteuer in Köln
Ab dem 01. Oktober 2010 erhebt die Stadt Köln eine sogenannte "Kulturförderabgabe" (auch bekannt als Bettensteuer) für alle Unterbringungen. Hiervon sind neben Hotels und Jugendherbergen auch alle Gäste- und Ferienwohnungen betroffen.
Leider müssen auch wir diese Steuer von 5 % des Übernachtungspreises von Ihnen vereinnahmen und an die Stadt Köln weiterleiten.
Weiter Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln .
Hier das offizielle Anschreiben der Stadt Köln zu der Abgabe.
Ihre Familie Müller
Donnerstag, 23. September 2010 Letzte Aktualisierung ( Freitag, 29. Oktober 2010 )




